Karlsruhe: Halbherzige Hürden für Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl war verfassungswidrig. Es mangelte an der gebotenen Öffentlichkeit
des Wahlvorgangs.
Ausdruck
Für mich schwer nachvollziehbar ist allerdings die Überlegung der Richter, mit einem Papierausdruck der Stimmabgabe wäre gleich alles soviel besser. Natürlich mag ein Papierausdruck hilfreich sein, etwa um einen Vertipper zu entlarven. Falls die Ausdrucke auch noch in einer Wahl-Urne gesammelt würden, könnten diese bei Unklarheiten immerhin nachgezählt werden. Aber so die Sicherheit von Wahlcomputer-Wahlen grundsätzlich erhöhen? Dann doch besser gleich Wahlscheine auszählen.
Kartenspielertricks bei einer Urne, etwa ein doppelter Boden und der Austausch von Stimmzetteln, so etwas wäre schon recht auffällig, es würden Spuren, Beweismittel zurückbleiben. Zur Wahlfälschung müßten mehrere Personen in jedem Wahlbüro zusammenarbeiten. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Wahlbezirke gibt es nochmals eine Kontrolle, dass bzw. ob die gemeldeten Ergebnisse richtig übermittelt wurden.
Blackbox
Anders die Situation beim Wahlcomputer. Was in dieser Blackbox passiert, kann nicht öffentlich sein, kann nicht einfach überprüft werden. Aber das Gericht wollte die Sache wohl nicht zu “technikfeindlich” angehen und hat keine klare Absage an Wahlcomputer erteilt. So werden wir demnächst eine neue Generation von Wahlcomputern erleben, in welchen dann angeblich transparente und (durch wen?) nachprüfbare Computerverfahren verwirklicht wurden.
Einfach Zettelwirtschaft
Wenn wir nun täglich irgendetwas abzustimmen hätten, könnte ich mir zumindest wirtschaftliche Gründe für die Suche nach digitalen Abstimmverfahren vorstellen. Aber darum geht es hier gar nicht. Wahlhelfer werden immer noch benötigt, der Bürger als Souverän geht immer noch alle paar Jahre zur Wahl.
Warum soll irgendein Problem bestehen, anschließend die Stimmzettel zu zählen?